Jahresabschlüsse gehören in Profihände

Haltestelle Walflosse Hannover
Haltestelle von Heike Mühlhaus, Sprengelmuseum

Man könnte als Unternehmer auf die Idee kommen, den Jahresabschluss aus Kostengründen Software-gestützt und intern auszuführen. Keine gute Idee, zumal keine Software die Feinheiten der Steuergesetzgebung kennt und Sie finanzielle Mittel für Soft- und Hardware, Systemadministration und Updates benötigen. Aber - auf der anderen Seite - existieren eine Reihe guter Gründe, warum wir die Erstellung Ihres Jahresabschlusses/Ihrer Steuererklärung übernehmen sollten.

Wichtig für die Steueroptimierung

Die angesprochene Steuergesetzgebung ändert sich häufig, die neuen Regelwerke haben großen Einfluss auf die inhaltliche Gestaltung der Deklaration, was wiederum Auswirkungen auf die Steueroptimierung hat. Letztlich steht am Ende dieser Kette die Frage, wie hoch die Steuerlast ausfällt bzw. wie stark wir diese reduzieren konnten.

Bei Darlehen hilfreich

Geld war selten so günstig zu bekommen wie derzeit, der Nullzinspolitik sei Dank. Viele Unternehmerinnen und Unternehmer nutzen die Gelegenheit, sich (zusätzliche) Liquidität zu verschaffen. Investoren, Gesellschafter und nicht zuletzt die Kreditinstitute bekommen mit einer sauberen Bilanz die Entscheidungshilfe schlechthin in die Hand. Ein sauberer, guter Jahresabschluss ermöglicht eine schnelle Darlehenszusage

Transparenz schaffen

Wie unsere Leistungen aus der Finanzbuchhaltung auch, sind Bilanzen/Jahresabschlüsse ein wichtiges Controllinginstrument, für Sie, aber auch etwa für zukünftige Teilhaber Ihres Unternehmens oder finanzierende Kreditinstitute. Strategische Entscheidungen fällen Sie so auf einer transparenten Grundlage.

Rechtssicherheit erlangen

Ein Argument möchten wir der Vollständigkeit halber erwähnen: Sie sind gesetzlich verpflichtet, einen Jahresabschluss zu erstellen. Aber, auf der anderen Seite, vermeiden Sie durch die Arbeit Ihres Steuerberaters unnötige Risiken und erlangen Rechtssicherheit.

Abschlüsse und Steuererklärungen

  • Jahresabschlüsse mit Bilanz für Kapitalgesellschaften, Beurteilung des Jahresabschlusses
  • Steuererklärungen, Feststellungserklärungen für Partnerschaftsgesellschaften, Personengesellschaften, Einzelunternehmer und Selbstständige
  • Einkommensteuererklärung für Freiberufler/Gewerbetreibende, Erstellung der Einnahmen-/Überschussrechnung, Gewinn-/Verlustrechnung für Personengesellschaften, Kleinunternehmen, Freiberufler
  • Gewerbesteuererklärungen, Umsatzsteuererklärung, Umsatzsteuervoranmeldungen, Umsatzsteuerjahreserklärungen
  • Bewertung von Erträgen aus Vermietung und Verpachtung
  • Erbschaft- und Schenkungsteuererklärungen
  • Erklärung zur Bewertung von Grundstücken
  • Einkommensteuererklärungen für Privatpersonen
  • Steuererklärungen für Rentner
  • Kapitalertragsteuererklärung
  • Datenübermittlung an die Behörden