BMF beseitigt Hürden
Ohne eine entsprechende Spendenbescheinigung können Sie in der Regel in Deutschland keine Spende in der Steuererklärung als Sonderausgabe steuerlich geltend machen. Damit aber in dieser besonderen Notsituation unbürokratisch schnelle Hilfe geleistet werden kann, hat das Bundesministerium der Finanzen einige Vereinfachungen getroffen und im Rahmen eines Schreibens vom 17.03.2022 veröffentlicht.
So haben Sie bis Ende des Jahres 2022 die Möglichkeit, auch ohne Spendenbescheinigung eine Zahlung steuerlich zu berücksichtigen, sofern Sie den Betrag auf ein Sonderkonto einer entsprechenden Organisation (gemeinnützig, mildtätig, kirchlich und vom Finanzamt anerkannt) eingezahlt haben. Als Nachweis dient die Buchungsbestätigung der Bank oder der Bareinzahlungsbeleg. Eine Begrenzung wie bislang auf EUR 300,00 entfällt.
Neben Geld- erfolgen auch viele Sachspenden, die ebenfalls steuerlich berücksichtigungsfähig sind. Als Spende gilt dann der gemeine Wert der Sache. Sollten Sie die Sachspenden aktuell gekauft haben, dient Ihnen der Kassenbeleg als Nachweis für den gemeinen Wert.